Verwendung des osapiens Supplier Portals im CBAM-Kontext
Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sind Unternehmen, die der Verordnung unterliegen, verpflichtet, bei Ihren Lieferanten emissionsbezogene Daten für bestimmte, in die EU importierte Waren (Aluminium, Düngemittel, Eisen/Stahl, Strom, Wasserstoff und Zement) abzufragen, diese zu sammeln und an die zuständigen Behörden zu melden.
Beantwortung von Anfragen
Wenn Sie außerhalb der EU Aluminium, Düngemittel, Eisen/Stahl, Strom, Wasserstoff und Zement herstellen und dies an Kunden innerhalb der EU liefern, so ist es möglich, dass Ihre Kunden bei Ihnen CBAM-relevante Emissionsdaten für die Produkte abfragen.
Diese Kundenanfragen werden im osapiens Supplier Portal auf der Seite ANFRAGEN verwaltet und haben den Typ Emissionsdatenanfrage (CBAM).
In den nachfolgenden Abschnitten möchten wir Ihnen die Beantwortung der CBAM-Anfragen näher erläutern.
Weiterführende Informationen
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantwortung von CBAM Anfragen finden Sie im Artikel Supplier Portal - Anfragen: Informationsanfrage zu CBAM-Emissionsdaten beantworten.
Auf welchen Kriterien basiert die Anfrage?
Die Anfrage basiert auf dem von der EU-Kommission definierten Standard zur Erfassung der Emissionsdaten für Ihre Produkte.
Welche Angaben umfasst eine CBAM-Emissionsdatenanfrage?
Die Anfrage enthält die folgenden Rubriken und Felder:
Betreiber und Anlage: Geben Sie zur Identifizierung der Anlage, die für die Produktion verantwortlich ist, den Namen des Betreibers und den Namen der Anlage ein.
Anschrift und Kontakt des Betreibers: Diese Felder werden z.T. automatisch ausgefüllt, da die Daten aus Ihrer Registrierung und Ihrem Organisationsprofil übernommen werden. Wenn dies nicht Anschrift und Kontaktperson der konkreten Anlage sind, können Sie die Daten ändern. Wählen Sie hier auch das Land, in dem die Anlage betrieben wird. Die Landesauswahl hat direkten Einfluss auf den Emissionsfaktor, der für die Berechnung der indirekten Emissionen (Strom) verwendet wird, wenn Sie diese nach den Regeln der Kommission berechnen.
Direkt eingebettete Emissionen: Geben Sie hier die Spezifischen eingebetteten direkten Emissionen (t CO2e / t) ein. Das sind die Emissionen, die bei der Herstellung des Produktes entstehen ( = direkte Emissionen der Produktionsanlagen sowie die direkten eingebetteten Emissionen aus allen relevanten Vorprodukten) in t CO₂e / Einheit. Zudem können Sie bei komplexen Produkten unter Anteil der Emissionsstandardwerte in % angeben, wie viel Prozent der Emissionen anhand von Standardwerten berechnet wurden. Dieser Wert darf maximal 20% betragen.
Methodik: Auswahl der zur Emissionsberechnung verwendeten Methodischen Grundlagen. Sie können entweder Regeln der Kommission oder Andere auswählen. Wenn Sie Andere ausgewählt haben, müssen Sie außerdem das Feld Name der methodischen Grundlage daneben ausfüllen.
Indirekte eingebettete Emissionen: Selektieren Sie hier die Quelle des Emissionsfaktors. Wenn Sie Kommission auf der Grundlage von IEA-Daten ausgewählt haben, wird das Feld Emissionsfaktor für Strom (t CO2 / MWh) automatisch gemäß des oben ausgewählten Landes befüllt. Wenn Sie Andere wählen, können Sie den Emissionsfaktor für Strom (t CO2 / MWh) überschreiben und die Quelle des Emissionsfaktorwertes angeben. Wählen Sie zudem die Stromquelle aus und tragen Sie in das Feld Verbrauchte Elektrizität (MWh / Einheit) den Stromverbrauch ein. Das Feld Spezifische eingebettete indirekte Emissionen (t CO2e / Einheit) wird danach automatisch berechnet.
Berichtszeitraum: Definierenen Sie hier den Beginn des Berichtszeitraums und das Ende des Berichtszeitraums, in welchem Zeitraum Sie die Emissionen gemessen.
Hinweis: Dies ist nicht der Zeitraum, in dem die Daten als gültig angesehen werden!
Wie können Daten für mehrere Produkte gleichzeitig eingegeben werden?
Sie können die Daten für Produkte einzeln einreichen oder die Bulk-Auswahlfunktion nutzen, um die gleichen Daten für mehrere Produkte zu melden – zum Beispiel, wenn die Produkte aus demselben Werk stammen und identische Emissionsdaten aufweisen.
Aktivieren Sie dazu in der Liste Angeforderte Produkte die Checkbox für alle Produkte, für die Sie Daten eingeben wollen und klicken Sie anschließend auf WEITER.
Welchen Zweck erfüllt die Beantwortung?
Durch die Beantwortung dieser Anfragen stellen Sie die notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Meldepflichten Ihrer Kunden im Rahmen der CBAM-Verordnung zu erfüllen.
Wie sollten Sie verfahren, wenn Sie die erforderlichen Emissionsdaten nicht bereitstellen können?
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die für CBAM erforderlichen Daten bereitzustellen, können Sie auch die Checkbox Wir bestätigen hiermit, dass unsere Organisation zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen aktivieren, im erscheinenden Pop-Up eine entsprechende Begründung angeben und auf EINREICHEN klicken. Ihr Kunde erhält daraufhin Ihre nur teilweise ausgefüllte Antwort zurück und muss dann für die CBAM-Berichtserstattung für die Ihre Produkte auf Vorgabewerte der EU zurückgreifen.