Verwaltung von EUDR-Grundstücksdaten

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EUDR-Grundstücksdaten mit dem osapiens Supplier Portal verwalten

Im Rahmen der EUDR kann die Angabe von Grundstücksdaten zu den Ursprüngen der Rohmaterialien erforderlich sein. Grundstücksdaten werden im osapiens Supplier Portal auf der Seite EUDR verwaltet.

In den nachfolgenden Abschnitten möchten wir Ihnen den Zweck und die Verwendung von Grundstücksdaten näher erläutern.


Wann müssen Geodaten zur Verfügung gestellt werden?

Geodaten stellen eine zentrale Grundlage für die Risikoanalyse im Rahmen der EUDR dar und sind ein verpflichtender Bestandteil der Sorgfaltserklärung (DDS), die an die EU übermittelt werden muss.

Geodaten müssen in der Sorgfaltserklärung enthalten sein, wenn für die betreffenden Produkte erstmals eine Sorgfaltserklärung abgegeben wird – beispielsweise im Fall eines Imports oder der ersten Bereitstellung der Produkte auf dem EU-Markt.

Auch bei nachfolgenden Sorgfaltserklärungen weiterer Marktteilnehmer innerhalb der Lieferkette können Geodaten angegeben werden. Es bestehen jedoch Möglichkeiten zur Vereinfachung – beispielsweise durch Verweise auf zuvor eingereichte Sorgfaltserklärungen.


Wer muss Geodaten zur Verfügung stellen?

Nicht-EU-Lieferanten müssen Geodaten bereitstellen, damit ihre Kunden die gemäß EUDR erforderliche Risikoprüfung durchführen und die notwendigen Angaben in der Sorgfaltserklärung für den Import in die EU machen können.

Für EU-Lieferanten kann die Bereitstellung von Geodaten variieren. EU-Lieferanten sollten gemeinsam mit ihren Kunden klären, ob Geodaten zwingend benötigt werden oder ob die Übermittlung von DDS-Referenznummern und Verifizierungscodes ausreichend ist. Dies kann sowohl von der Position beider Marktteilnehmer in der Lieferkette als auch von den angewendeten Kriterien der Risikoanalyse abhängen.


Was passiert mit den Geodaten?

Geodaten werden von Ihren Kunden genutzt, um eine Risikoanalyse durchzuführen. Diese Analyse umfasst die Prüfung der Entwaldung sowie die Einhaltung von Legalitätsanforderungen. Zudem können Geodaten Teil der Sorgfaltserklärung (DDS) für die Übermittlung an das EU-Informationssystem sein.


Wie können Geodaten in das Supplier Portal eingespielt werden?

Das Supplier Portal bietet verschiedene Möglichkeiten, Geodaten einzuspielen. Bitte lesen Sie hierzu die Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Bereich: Supplier Portal – EUDR.


Welche Arten von Grundstücksdaten unterstützt das osapiens Supplier Portal?

Sie können im osapiens Supplier Portal nur Grundstücke hochladen, die Punkt-Koordinaten (Einzelpunkte) oder Polygone sind. Andere Varianten (zum Beispiel Linien, die kein Polygon bilden) sind nicht mit dem EUDR-Gesetz kompatibel und werden daher nicht unterstützt.

Punkt-Koordinate: Besteht aus einem einzelnen Längen- und Breitengradwert.

Polygon: Mehrere verbundene Punkte bilden eine abgeschlossene Fläche.


Wann können Geodaten als Einzelpunkte oder Polygone angegeben werden?

Das Supplier Portal unterstützt das Anlegen von Geodaten sowohl als Polygone als auch als Einzelpunkte (Punkt-Koordinaten).

Um eine möglichst genaue Prüfung der Ursprünge der Rohmaterialien zu gewährleisten, wird stets empfohlen, Grundstücke als Polygone anzulegen.

Die Verordnung erlaubt es, Grundstücke mit einer Größe von bis zu 4 ha als Einzelpunkte zu übermitteln. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Einzelpunkten die Analyse eine Fläche mit einem Radius von bis zu 112 m um den Punkt einbeziehen kann. Einzelpunkte sollten daher stets so zentral wie möglich angegeben werden und nicht an Grundstücksgrenzen liegen.

Bei Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Kunden, ob Polygone oder Einzelpunkte verwendet werden können.


Müssen nur Geodaten zur Verfügung gestellt werden oder sind weitere Information notwendig?

Geodaten dienen als Grundlage für die Risikoprüfung. Gegebenenfalls fragt Ihr Kunde im Rahmen einer Vorabprüfung nur nach den Geodaten. In den meisten Fällen wird jedoch eine Zuordnung zu Produkten oder Bestellungen erforderlich sein, um die Informationssammlung und -prüfung zu präzisieren. Außerdem ist die Information zu Erntezeiträumen ebenfalls zu berücksichtigen.


Meine Upload-Datei enthält keine Länderdaten für die Grundstücke. Ist das ein Problem?

Falls in Ihrer Upload-Datei keine Länderdaten oder Ländercodes enthalten waren, ist das kein Problem. Das osapiens Supplier Portal verortet die Grundstücke dann basierend auf den Geodaten und fügt das entsprechende Land während des Importvorgangs automatisch hinzu.


Wie entsteht die Zuordnung, welche Geodaten für welche Produkte oder Bestellungen relevant sind?

Die Zuordnung von Geodaten zu Produkten oder Bestellungen erfolgt über EUDR-Chargen.

Das osapiens Supplier Portal unterstützt Sie bei der Erstellung dieser Chargen. Zunächst müssen die Geodaten erstellt werden, bevor die Zuordnung erfolgen kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich: Supplier Portal – Produkte.