Produkte und EUDR-Chargen mit dem Supplier Portal verwalten
Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen Produktdaten sammeln, auswerten und deklarieren. Produktdaten werden im osapiens Supplier Portal auf der Seite PRODUKTE verwaltet.
In den nachfolgenden Abschnitten möchten wir Ihnen den Zweck und die Nutzung von Produktdaten und EUDR-Chargen näher erläutern.
Über welche Produkte muss informiert werden?
Die EUDR-relevanten Rohstoffgruppen umfassen Holz, Palmöl, Soja, Kautschuk, Kakao, Kaffee und Rind. Informationen müssen zur Verfügung gestellt werden sowohl für primäre Rohstoffe als auch weiterverarbeitete Produkte, die aus diesen Rohstoffen abgeleitet wurden.
In der Regel haben Ihre Kunden bereits EUDR-relevante Produkte identifiziert, sodass in Ihrem Supplier Portal die entsprechenden Produkt-Stammdaten angezeigt werden.
Auf der Seite PRODUKTE können Sie Produkt-Stammdaten einsehen und Ihre EUDR-Chargen hinzufügen. Die entsprechenden Produkte werden zu dieser Seite erst hinzugefügt, nachdem Ihre Kunden Ihnen eine Informationsanfrage zu Produkten oder eine Bestellanfrage geschickt haben.
Welche Informationen müssen zu Produkten bereitgestellt werden?
Welche Informationen genau bereitgestellt werden müssen, kann von der Art des Marktteilnehmers abhängen – also davon, ob Ihr Unternehmen als Nicht-EU- oder EU-Lieferant eingestuft ist.
Zu den Basisinformationen gehören unter anderem:
Für Nicht-EU-Lieferanten: Informationen zu den Ursprüngen der Rohstoffe und deren Erntezeiträumen. Die Ursprünge der Rohstoffe werden über Geodaten identifiziert.
Für EU-Lieferanten: Dieselben Informationen wie für Nicht-EU-Lieferanten oder gegebenenfalls DDS-Referenznummern und Validierungscodes.
Weitere Informationen zu Produkten können Ihre Kunden gegebenenfalls durch Fragebögen oder Nachweise von Ihnen einholen.
Was ist eine EUDR-Charge?
Eine EUDR-Charge verbindet Produkte mit den zugehörigen EUDR relevanten Informationen.
EUDR-Charge basierend auf Geodaten: Zuordnung von Produkten zu Geodaten (Herkunft der Rohstoffe) sowie Erntezeiträumen.
EUDR-Charge basierend auf DDS-Referenznummern (nur möglich für EU-Lieferanten): Zuordnung von Produkten zu Ihren Sorgfaltserklärungen.
EUDR-Charge basierend auf Geodaten und DDS-Referenznummern (nur möglich für EU-Lieferanten): Zuordnung von Produkten zu Geodaten (Herkunft der Rohstoffe) sowie Erntezeiträumen und Ihren Sorgfaltserklärungen.
Diese Zuordnung ermöglicht die Rückverfolgbarkeit und stellt sicher, dass die Einhaltung der EUDR-Vorgaben überprüft werden kann. Die Erstellung der EUDR-Charge im Supplier Portal ist erforderlich, um im Anschluss Anfragen Ihrer Kunden gezielt beantworten zu können.
In einer EUDR-Charge können ein oder mehrere Produkte zusammengefasst werden, sofern sie die gleichen Herkunftsdaten und Zeiträume aufweisen oder sich auf identische DDS-Referenznummern beziehen.
Wie wird eine EUDR-Charge erstellt?
Das Supplier Portal bietet verschiedene Möglichkeiten, um EUDR-Chargen zu erstellen. Bitte lesen Sie hierzu die Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Bereich: Supplier Portal – Produkte.
Wie werden Geodaten den Produkten zugeordnet?
Die Zuordnung erfolgt über die Erstellung einer EUDR-Charge basierend auf Geodaten.
Wie werden DDS-Referenznummern den Produkten zugeordnet?
Die Zuordnung erfolgt über die Erstellung einer EUDR-Charge basierend auf DDS-Referenznummern.
Was bedeutet die Gültigkeit von EUDR-Chargen?
Für Ihre EUDR-Chargen haben Sie die Möglichkeit, eine Gültigkeitsdauer festzulegen. Die Gültigkeitsdauer einer EUDR-Charge bestimmt, für welchen Zeitraum die in der Charge enthaltenen Informationen gültig und verwendbar sind.
Die Gültigkeitsdauer kann Ihnen bei der Identifikation und der Zuordnung der relevanten Chargen zu Produkt- oder Bestellanfragen helfen.
Außerdem ermöglicht die Festlegung einer Gültigkeit für eine EUDR-Charge, dass wiederkehrende Anfragen automatisch beantwortet werden können – sofern sie in den definierten Zeitraum der Charge fallen.
Wie werden die Information einer EUDR-Charge übermittelt?
Es ist möglich, EUDR-Chargen zu erstellen, sobald Ihre Produktstammdaten auf der Seite PRODUKTE für Sie einsehbar sind. Die Übermittlung der EUDR-Charge erfolgt bei der Beantwortung einer Anfrage Ihrer Kunden. Dies kann eine Produktanfrage oder eine Bestellanfrage sein. Offene Anfragen sehen Sie auf der Seite ANFRAGEN.
Wie kann die Übermittlung der Produktdaten und EUDR-Chargen automatisiert werden?
Eine automatische Übermittlung ist möglich für EUDR-Chargen mit einem validen Gültigkeitszeitraum. Im Rahmen der ersten Anfrage – sei es eine Produkt- oder Bestellanfrage – können Sie das Gültigkeitsdatum für die Charge festlegen und die automatische Beantwortung zukünftiger Anfragen aktivieren.
Weitere Informationen zur automatisierten Beantwortung von Anfragen mithilfe gültiger EUDR-Chargen finden Sie im nächsten Artikel Beantwortung von EUDR-Anfragen.
Wie kann über Ausnahmeregelungen informiert werden?
Für bestimmte Situationen existieren Ausnahmeregelungen im Rahmen der EUDR, über die Sie im Supplier Portal Ihre Kunden folgendermaßen informieren können:
Im Falle von Reimporten von Produkten, welche bereits vor Inkrafttreten der Verordnung platziert worden sind, verwenden Sie die universelle DDS-Nummer, welche von der EU-Kommission bereitgestellt wird, um Ihren Kunden indizieren zu können, dass es sich um eine Ausnahme handelt.
Im Falle von Produktdatenanfragen, bei denen eine Ausnahme gilt, lehnen Sie die Anfrage ab und kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner, um auf etwaige Ausnahmen hinzuweisen.
Im Falle von Bestelldatenanfragen, bei denen eine Ausnahme relevant ist, kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei Ihren Kunden direkt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Bei allen Fragen zu Ausnahmeregelungen empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren Kunden abzustimmen, da diese möglicherweise spezifische Anforderungen für den Umgang mit Ausnahmen haben.